Flucht und Rettungspläne oder Brandschutzpläne dienen der vereinfachten Vermittlung von relevanten Flucht und Rettungswegen, über die Evakuierung und über Brandbekämpfungseinrichtungen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden. Die DIN ISO 23601 regelt eine international einheitliche Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen.
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.
Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung.