Steigleitungen/ Wandhydranten sind in baulichen Anlagen als fester Bestandteil des Brandschutzes integriert. Sie sind länderspezifisch in den einzelnen Landesbauordnungen bzw. Regeln über Bauten besonderer Art und Nutzung direkt vorgeschrieben. Bei Wandhydranten unterscheidet man grundsätzlich nach drei Bauarten:

Steigleitung "Nass" nach DIN 14461
Diese wird am häufigsten eingebaut, die Prüfung muss jährlich erfolgen.
- nach DIN 14461-2 Wandhydrant mit formstabilen Schlauch
- nach DIN 14461-1 Wandhydrant mit Faltschlauch (Synthetikschlauch, Flachschlauch)
Diese wird am häufigsten eingebaut, die Prüfung muss jährlich erfolgen.

Steigleitung "Nass/ Trocken" nach DIN 14461
Diese wird in Bereichen eingebaut, wo hohe Anforderungen an die Wasserqualität gestellt werden. Die Prüfung muss jährlich erfolgen.
Anschlüsse an Steigleitungen „nass“ und „nass/trocken“ sind absperrbare Feuerlösch- Schlauchanschlußeinrichtungen an festverlegten, entweder unter Druck stehenden oder im Bedarfsfall selbstständig einspeisenden Löschwasserleitungen. Sie sind mit betriebsbereit angekuppelter Steigleitung mit Strahlrohr versehen.
Diese wird in Bereichen eingebaut, wo hohe Anforderungen an die Wasserqualität gestellt werden. Die Prüfung muss jährlich erfolgen.
Anschlüsse an Steigleitungen „nass“ und „nass/trocken“ sind absperrbare Feuerlösch- Schlauchanschlußeinrichtungen an festverlegten, entweder unter Druck stehenden oder im Bedarfsfall selbstständig einspeisenden Löschwasserleitungen. Sie sind mit betriebsbereit angekuppelter Steigleitung mit Strahlrohr versehen.

Steigleitung "Trocken" nach DIN 14461
Diese Anlagen werden nur von Feuerwehren genutzt. Die Prüfung erfolgt alle zwei Jahre.
Diese Anlagen werden nur von Feuerwehren genutzt. Die Prüfung erfolgt alle zwei Jahre.