Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes und des Personenschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab. Man unterscheidet maschinelle und natürliche Abzugsanlagen, maschinelle Anlagen führen die Verbrennungsprodukte über Ventilatoren ab, bei natürlichen Anlagen gelangen die Verbrennungsprodukte über Dach- oder Wandöffnungen bzw. Fenster gefahrlos ins Freie.
Beiden Anlagentypen ist gemein, dass ohne nachströmende Luft keine wirksame Abführung der Schadgase erfolgt. Die Nachströmung kann über Öffnungen in den Außenwänden oder Ventilatoren realisiert werden. Hier ist es in der Regel erforderlich, die nachströmende Luft verwirbelungsarm (impulsarm), d. h. mit niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten (< 1 m/s), einzuführen. Bei maschinellen Abzugsanlagen ist insbesondere darauf zu achten, dass der durch die Absaugung entstehende Unterdruck im Raum nicht zu hoch liegt und die Türöffnungskräfte (an den Fluchtwegen) einschließlich der Wirkung der Türschließer nicht den Grenzwert von 100N überschreiten.
Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen Rauchabzugsvorrichtungen(-öffnungen) (RA-Anlagen) und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA). Schutzziel und Wirkungsweise müssen in den Baugenehmigungen mit gültigem Brandschutznachweis oder den entsprechenden Sonderbau-Verordnungen festgelegt sein. Prüfsachverständige oder -sachkundige prüfen die Übereinstimmung der Anforderungen mit dem gebauten Zustand.
Der Oberbegriff RWA bezeichnet eine komplette Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die sich aus den einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (RWG), den Auslöse- und Bedienelementen, der Energieversorgung, den Leitungen, der Zuluftversorgung und bei größeren Räumen den Rauchschürzen zusammensetzt.
Eine RWA ist eine ruhende Sicherheitseinrichtung für Gebäude im Falle eines Brandes. Sie ermöglicht den Rauch- und Wärmeabzug, nützt der Personenrettung und bewahrt Gebäude vor der Zerstörung.
Gemäß der DIN 18232 gibt es zwei Baugruppen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen :
- RWA- Elektro,
- RWA- Pneumatik.
RWAs sind entsprechend den jeweiligen Herstellervorschriften (nach DIN 18232 und DIN 0833) bzw. den Angaben des Errichters (VdS/CEA-Richtlinie 4020) regelmäßig, mindestens aber jährlich komplett mit allen Bestandteilen hinsichtlich Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft zu warten. Dabei ist die Anlage weiteren Prüfungen, z.B. Abdrücken der CO2-Leitungen, Durchmessen von Akkumulatoren/elektrischen Leitungen, Füllgradbestimmung von CO2-Patronen usw. zu unterziehen. Schraubverbindungen sind dabei ebenso auf festen Sitz zu überprüfen, wie bewegliche Teile, z. B. Kolbenstangen von Pneumatikzylindern, ggbfls. zu säubern und neu zu konditionieren sind.
Der genaue Umfang der Wartungsarbeiten ergibt sich aus der jeweiligen hersteller- und anlagenspezifischen Wartungsanleitung.
Vor Beginn der Wartungsarbeiten ist die Gesamt-Anlage auf zwischenzeitlich vorgenommene Änderungen, z. B. bauliche Änderungen an den Eintrittsöffnungen oder an der Zuluft, das Einbringen neuer Trennwände usw., zu überprüfen. Dies setzt voraus, dass der Wartungsfachmann die RWA zum Zeitpunkt der Übernahme/Abnahme in einem entsprechenden Kontrollbuch dokumentiert, in welchem auch die künftigen Prüfergebnisse und Wartungsmaßnahmen geführt werden.
Bei der Wartung ist es empfehlenswert, deshalb in der Regel auch von den jeweiligen Herstellern/Errichtern vorgeschrieben, die komplette RWA an der Gruppenauslösestelle (Alarmkasten) zu aktivieren, um so das reibungslose Ineinandergreifen aller Systemkomponenten ähnlich dem realen Einsatzfall überprüfen zu können.
Bei der Probeauslösung und Wartung verbrauchte Materialien (z. B. CO2-Patronen, Auslöser) sind zu ersetzen.