Jede betriebliche Einrichtung und Arbeitsstätte, welche Regale besitzt respektive betreibt ist eigenständig für einen einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel gem. § 10 der BetrSichV sowie für die Sicherheit der Mitarbeiter gem. § 4 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich.
Dort, wo Regale und Regalanlagen sowie Lagereinrichtungen als Lagertechnik und somit technische Arbeitsmittel im Einsatz sind, ist die jährliche Sicherheitsprüfung und Inspektion der montierten Regalanlagen vorgeschrieben. Dies besagt die Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV), die mit der DIN EN 15635 auch die Prüfung von Regalanlagen regelt, ihren Umfang und Ablauf festlegt und die Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung definiert.
Für die jährlich erforderliche, rechtssichere und qualifizierte Durchführung einer Regalinspektion gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 muss die befähigte, fachkundige Person eine Ausbildung und Prüfung zum Regalinspekteur absolviert haben.
Unsere Mitarbeiter bringen als Regalinspekteure jahrelange Erfahrung in der Regalinspektion mit und beurteilen bei der jährlichen Regalprüfung Ihre Regale und Regalanlagen. Festgestellte Mängel werden gemäß den Schadensklassen in einem Inspektionsprotokoll festgehalten. Außerdem werden Empfehlungen zur Mängelbeseitigung und Regalreparatur sowie zur zukünftigen Vermeidung von Beschädigungen ausgesprochen.
Umfang der Regalprüfung:
• Allgemeiner Zustand
• Standfestigkeit & Kippsicherheit
• Fachgerechte Montage
• Vollzähligkeit & Beschädigung der Bauteile & Schutzeinrichtungen
• Ladungsträger & Ladung: Eignung & Anordnung
Die Inspektionspflicht gilt für:
• Palettenregale
• Fachbodenregale
• Mehrgeschossanlagen
• Kragarmregale
• Einfahrregale
• Durchfahrregale
• Durchlaufregale
• manuell verfahrbare Regale
Unser Service für Sie im Überblick:
• jährliche Überprüfung auf Anfahrtsschäden, Absenkungen und mangelhafte Befestigungen
• jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 bei laufendem Betrieb vom geprüften Regalinspekteur
• Durchführung der UVV-Prüfungen
• Regelmäßige Wartungen
• Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
Dort, wo Regale und Regalanlagen sowie Lagereinrichtungen als Lagertechnik und somit technische Arbeitsmittel im Einsatz sind, ist die jährliche Sicherheitsprüfung und Inspektion der montierten Regalanlagen vorgeschrieben. Dies besagt die Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 BetrSichV), die mit der DIN EN 15635 auch die Prüfung von Regalanlagen regelt, ihren Umfang und Ablauf festlegt und die Grenzwerte für die Gefährdungsbeurteilung definiert.
Für die jährlich erforderliche, rechtssichere und qualifizierte Durchführung einer Regalinspektion gemäß DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 muss die befähigte, fachkundige Person eine Ausbildung und Prüfung zum Regalinspekteur absolviert haben.
Unsere Mitarbeiter bringen als Regalinspekteure jahrelange Erfahrung in der Regalinspektion mit und beurteilen bei der jährlichen Regalprüfung Ihre Regale und Regalanlagen. Festgestellte Mängel werden gemäß den Schadensklassen in einem Inspektionsprotokoll festgehalten. Außerdem werden Empfehlungen zur Mängelbeseitigung und Regalreparatur sowie zur zukünftigen Vermeidung von Beschädigungen ausgesprochen.
Umfang der Regalprüfung:
• Allgemeiner Zustand
• Standfestigkeit & Kippsicherheit
• Fachgerechte Montage
• Vollzähligkeit & Beschädigung der Bauteile & Schutzeinrichtungen
• Ladungsträger & Ladung: Eignung & Anordnung
Die Inspektionspflicht gilt für:
• Palettenregale
• Fachbodenregale
• Mehrgeschossanlagen
• Kragarmregale
• Einfahrregale
• Durchfahrregale
• Durchlaufregale
• manuell verfahrbare Regale
Unser Service für Sie im Überblick:
• jährliche Überprüfung auf Anfahrtsschäden, Absenkungen und mangelhafte Befestigungen
• jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635 bei laufendem Betrieb vom geprüften Regalinspekteur
• Durchführung der UVV-Prüfungen
• Regelmäßige Wartungen
• Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten