Schulungen

Eine Brandschutzschulung hat laut der Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 (BGV A1) im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich zu erfolgen. Relevant hierzu sind auch § 4 „Unterweisung der Versicherten“, § 22 „Notfallmaßnahmen“ sowie § 12 des Arbeitsschutzgesetzes. 
An einer Brandschutzschulung sollte in Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern mindestens ein Beschäftigter teilnehmen. In größeren Betrieben ist es ratsam, dass 5% aller Beschäftigten oder zwei Personen pro Schicht oder Abteilung an einer Brandschutzschulung teilnehmen. Die genauen Vorgaben finden Sie im Arbeitsschutzgesetz unter § 10.

Ziel der Brandschutzschulung ist, dass in Betrieben in allen Abteilungen genügend Mitarbeiter anwesend sind, die im Falle eines Brandes ausreichend geschult sind, um Feuerlöscheinrichtungen richtig bedienen zu können. Je mehr Mitarbeiter an der Brandschutzschulung teilnehmen, desto höher ist die Sicherheit in Betrieben und Arbeitsstätten.

In die Brandschutzunterweisung fließen umfangreiche Kenntnisse aus Theorie und Praxis mit ein. Hierzu gehören beispielsweise Themen wie das Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung, Brennen und Löschen, Brandschutztechnische Einrichtungen, Rettungswege sowie die Handhabung von Löschgeräten. 
Im  Vordergrund einer Brandschutzschulung für Betriebe steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Gut geschultes Personal ist im Falle eines Brandes mit den wichtigsten Notfallmaßnahmen vertraut, so dass Panik oder eine unsachgemäße Bedienung von Löschgeräten vermieden werden kann.

Die Brand- un Arbeitsschutz harry Schielke GmbH bietet individuelle Brandschutzschulungen nach der Betriebssicherheitsverordnung an. Nach Absprache mit den zuständigen Behörden sowie der Feuerwehr ist auch die Erstellung kompletter Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrpläne möglich.

Im Rahmen der Brandschutzschulung können wir Ihnen auch einen kostenlosen Brandschutzcheck anbieten und begutachten Ihren Betrieb nach den neuesten Brandschutz-Richtlinien. 

Außerdem erhalten Sie von uns ein Protokoll für die Versicherung und Berufsgenossenschaft, indem wir belegen, dass Ihre Brandschutzeinrichtung, wie Feuerlöscher, in einem einwandfreien Zustand war und einer regelmäßigen Prüfung und Wartung unterzogen wurde.